Warum ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wichtig?

GetResponse fügt Ihre Geschäftsadresse in die standardmäßige E-Mail-Fußzeile ein (siehe unten), um die gesetzlichen Vorschriften der CAN-SPAM-Richtlinie einzuhalten.

Um durch die größten Internetdienstanbieter nicht als Spam eingestuft zu werden, müssen Ihre Newsletter eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben einhalten. Damit dies gelingt, haben wir als Ihr E-Mail-Dienstanbieter, einige Standard-Spezifikationen definiert, die Ihr Konto und Ihre Kampagnen einhalten müssen.

Wird Ihr Newsletter als Spam eingestuft, wirkt sich dies unmittelbar auf Ihre Zustellbarkeit und Ihre Markenreputation aus, was sich nur schwer wieder rückgängig machen lässt.

Da wir die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften erzwingen, konnten wir zu allen großen Internetdienstanbietern gute Geschäftsbeziehungen aufbauen. Dadurch erhöht sich die Zustellrate der E-Mails unserer Kunden, das Vertrauen der Abonnenten und das Markenimage.

Unsere gesetzlichen Vorschriften entsprechen jenen, die auf der ganzen Welt bindend sind. Manche Länder verfügen jedoch über zusätzliche gesetzliche Vorschriften, die Ihnen bekannt sein müssen, wenn Sie Empfänger in der entsprechenden Region adressieren.

Anforderungen an alle GetResponse Konten

  • Um E-Mails über GetResponse senden zu können, müssen Sie unseren Nutzungsbedingungen zustimmen.
  • Um Ihr Konto zu aktivieren, müssen Sie in den Einstellungen die vollständige Postanschrift angeben.
  • Diese Adresse wird in der Standard-Fußzeile verwendet, die in jedem Newsletter, der über Ihr Konto versendet wird, enthalten sein muss.
  • Diese Standard-Fußzeile muss außerdem einen Abmeldelink aufweisen.
  • GetResponse verifiziert die E-Mailadresse, die Sie als Antwortadresse verwenden.
  • Beachten Sie, dass Kontaktinformationen oder Angaben in der Betreffzeile nicht verfälscht werden dürfen.
  • Ihre Newsletter müssen die US-amerikanische CAN-SPAM-Richtlinie einhalten. Halten Sie deren Anforderungen nicht ein, kann dies zur gesetzlichen Haftung gegenüber sämtlichen Empfängern führen, die eine Nachricht erhalten haben, welche die Richtlinie nicht einhält. Wir empfehlen deshalb, dass Sie sich mit der Richtlinie auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachrichten niemals dagegen verstoßen.
  • Wir sind ein in den USA ansässiges Unternehmen, sodass wir sicherstellen müssen, dass alle US-amerikanischen Standards eingehalten werden. Es können jedoch zusätzliche Regelungen in den Ländern Ihrer Kontakte gelten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese zu kennen und einzuhalten.

Anti-Spam-Gesetze und -Regelungen im Ausland
Im Folgenden finden Sie eine Liste ausgewählter Gesetze, damit Sie auf die wichtigsten Anti-Spam-Richtlinien der Länder, in die Sie möglicherweise E-Mails senden, zugreifen und sich mit diesen vertraut machen können.

Australien
Anti-Spam-Gesetz 2003, Gesetzesnr. 129 von 2003 in der jeweils gültigen Fassung

Kanada – C-28
Kanadas Anti-Spam-Gesetz (CASL), welches das kanadische Radio- und Fernseh- sowie das Telekommunikations- Kommissionsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Gesetz über personenbezogene Daten und elektronische Dokumente und das Telekommunikationsgesetz ändert.

Europäische Union
Contact Network of Spam Enforcement Authorities (CNSA)

EU-Gesetz zur Bearbeitung und Speicherung personenbezogener Daten und zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikationsbranche:

Artikel 13 der VERORDNUNG 2002/58/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 12. Juli 2002

Die Verordnung wird durch jeden Mitgliedsstaat individuell umgesetzt, sodass Sie die Gesetze des entsprechenden Lands genauer einsehen sollten.

Vereinigtes Königreich
Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie)

Österreich
Telekommunikationsgesetz 2003

Belgien
Etat des lieux en juillet 2003, 4. Juli 2003

Zypern
Abschnitt 06 der Bestimmung für elektronische Kommunikation und Postdienstgesetz von 2004 (Gesetz 12 (I) / 2004 behandelt unerwünschte Kommunikation (Spam)

Tschechische Republik
Gesetzesnummer 480/2004 Slg., über Bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft

Estland
Gesetz über die Dienste der Informationsgesellschaft

Frankreich
CNIL-Richtlinien zum E-Mail Marketing

Deutschland
Art. 7 Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) Art. 202a, 263, 303a, 303b des Strafgesetzbuches (StGB)
Art. 6 des Gesetzes für Dienste der Informationsgesellschaft
Art. 28 Par. 4 des Datenschutzgesetzes

Italien
Bitte beachten Sie, dass die italienischen Anti-Spamrichtlinien sehr streng sind. Eine Nichteinhaltung kann sogar zu Freiheitsstrafen führen.

Gesetz zum Schutz persönlicher Daten (Gesetzesverordnung Nr. 196/2003)

Das Gesetz setzt die EG-Richtlinie 95/46 zum Schutz persönlicher Daten sowie EG-Richtlinie 2002/58 zum Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation um; es konsolidiert sämtliche italienische bereits bestehende Gesetze und Regelungen in diesem Sektor.

GD 196/2003 Gesetz zum Schutz persönlicher Daten • GD 675/1996 zum Datenschutz gibt unter anderem an, dass ein Unternehmen durch jeden Benutzer, dessen personenbezogene Daten (z. B. die E-Mailadresse) es nutzen möchte, autorisiert sein muss. • GD 171/1998 (sich ableitend aus der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 97/66/CE)

GD 185/1999 (sich ableitend aus der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 97/7/CE) zum Verbraucherschutz bezüglich Fernverträgen: Es verpflichtet Unternehmen, für virtuelle oder telefonische Verkäufe die Genehmigung des Benutzers einzuholen.

Niederlande
Artikel 11.7 des niederländischen Telekommunikationsgesetzes und des niederländischen Datenschutzgesetzes

Schweden
Schwedisches Marketinggesetz (Schwedisches Gesetzblatt, SFS 1995:450) Datenschutzgesetz (Schwedisches Gesetzblatt, SFS 1998:204)

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